Einsatz von SR-Beobachtern in den OL/VL des NHV & BHV
Die Vorstände der beiden Landesverbände NHV & BHV haben auf Antrag der beiden Vorstände
Schiedsrichter beschlossen, dass
- SR-Beobachter von Spielen in eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30,00 € je Spiel sowie eine Erstattung der Fahrtkosten in Höhe von 0.30 € je km erhalten,
- die Vergütung für den Beobachter einschließlich Fahrtkosten vom Heimverein vor Ort zu zahlen und in den Spielberichtsbogen einzutragen ist und damit in die Umlage der SR-Kosten mit einfließt.
Die Ansetzung von Beobachtern erfolgt allein durch die Vors. des SRA der Landesverbände NHV &
BHV oder eine von Ihnen beauftragte Person und muss im Spielplan des Internets eingetragen sein.
Jens Merchel |
Jan-Hendrik Kasper |
Vorstand Schiedsrichter NHV |
Vorstand Schiedsrichter BHV |
März 2020 |