Ost (OHV)

Offizielle Mitteilungen

OHV - Mitteilungen • Nr. 206 vom 17.4.2024

Stellvertung des OHV Vorsitzenden 

Der Stellvertretende Vorsitzende Jürgen Häner ist am 5. April 2024 verstorben. Der OHV wird ihm ein ehrendes Andenken bewahren und trauert mit seiner Familie. Die Trauerfeier mit anschließender Beisetzung findet am 13. Mai 2024 um 12 Uhr auf dem Parkfriedhof Lichterfelde, Thuner Platz 2 in 12205 Berlin statt.

 

Nach § 10 Abs. 2 der Satzung des OHV bestellt der OHV Vorstand ein kommissarisches Mitglied für den Rest der Amtsperiode.

Der Vorstand hat in schriftlicher Abstimmung Gudrun Seeliger als kommissarische stellvertredende Vorsitzende bestellt.

 

Jürgen-Michael Glubrecht

Vorsitzender des OHV

 


DHB - Vorstand • Nr. 132 vom 10.4.2024

Ausschreibung DHB-Bundestag 2025

am 10.05.2025 oder 24.05.2025

Der Deutsche Hockey-Bund schreibt hiermit die Ausrichtung des "57. Ordentlicher Bundestag des DHB" für den 10.05.2025 oder den 24.05.2025 aus. In der Regel findet der Bundestag an einem Samstag statt mit einem Rahmenprogramm am Tag davor.

 

Da die Termine für den nationalen/internationalen Spielbetrieb zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht feststehen, kann ein konkretes Datum noch nicht festgelegt werden. 


Verbände und Vereine, die an der Ausrichtung interessiert sind, senden ihre Bewerbung unter Angabe von Veranstaltungsort, -konzept und jeweiligen Kosten für den ausrichtenden Verband/Verein und den DHB bitte bis 31.05.2024 an die DHB-Geschäftsstelle, Am Hockeypark 1, 41179 Mönchengladbach, E-Mail: info@deutscher-hockey-bund.de.

Henning Fastrich
Präsident
 


DHB - Sport • Nr. 219 vom 15.1.2024

Beschluss des Spielordnungsausschusses (SOA)

Spielerzahl im Feldhockey

Der SOA hat auf seiner Sitzung am 12.1.2024 beschlossen, § 32 Abs. 1 SPO DHB mit Wirkung vom 1.4.2024 (Jugendbereich) und zum 1.8.2024 (Erwachsenenspielverkehr unterhalb der Bundesligen) wie folgt zu ändern:

"Im Feldhockey besteht jede Mannschaft einschließlich aller Auswechselspieler aus höchstens 18 Spielern, von denen zwei Spieler Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung sein müssen. Sind Teil einer Mannschaft nicht mindestens zwei Torwarte mit kompletter Schutzausrüstung, besteht die Mannschaft aus höchstens 17 Spielern."

In den Bundesligen ist die maximale Spielerzahl bereits mit Wirkung zum 1.8.2023 auf 18 festgelegt worden. Eine § 32 Abs. 1 SPO DHB (neu) entsprechende Regelung findet sich in § 27 Abs. 1 Spielordnung des HOCKEYLIGA e.V.

Das Präsidium hat diesen Beschluss zur Änderung der SPO DHB gemäß § 30 Abs. 4 DHB-Satzung bestätigt.

Mönchengladbach, den 15.1.2024

Christian Deckenbrock
(Vorsitzender SOA)

 


DHB - Jugend • Nr. 68 vom 7.6.2023

Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der Jugend

 

Der Vizepräsident Jugend hat gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB als Mitglieder des Zuständigen Ausschusses der DHB-Jugend für das Spieljahr 2023/24 benannt:
Andreas Knechten, Mülheim a.d. Ruhr

Daniel Gass, München

Ole Ingwersen, Lübeck

Ersatzmitglieder gemäß § 3 Absatz 4 SPO DHB sind Ulrike Schmidt (Tübingen) und Sonja Schwede (Köln).

 

Mönchengladbach, den 31. März 2023
Wibke Weisel
DHB Jugendsekretärin

 

 


DHB - Schiedsrichter • Nr. 51 vom 12.4.2024

Klarstellung §4.4 / Spielen des Torwarts ohne Helm

 

In Regel §4.4 wird grundsätzlich nicht zwischen einem Torwart im Erwachsenenbereich und einem Torwart im Jugendbereich unterschieden. Für beide Torwarte gilt, dass sie nur am Spiel teilnehmen dürfen, sofern Sie einen sicheren Kopfschutz (Helm) tragen. Geht dieser bei einer Abwehraktion verloren, verliert der Torwart auch die Berechtigung für den betreffenden Zeitraum am Spiel teilzunehmen. Das laufende Spiel ist nicht durch einen Zeitstopp zu unterbrechen, damit der Torwart den Helm wieder aufsetzen kann. Greift er ohne Helm aktiv in das Spielgeschehen ein, ist ein 7m-Ball zu verhängen. Dies gilt entsprechend auch für den jugendlichen Torwart.

 

§4.4 Torwarte müssen Schutzausrüstung tragen, die zumindest einen sicheren Kopfschutz, Schienen und Kicker beinhaltet. Lediglich als Schütze eines 7-m-Balls dürfen Kopf- und Handschutz abgelegt werden.

Folgende Ausrüstungsgegenstände dürfen nur Torwarte tragen: Brust-, Oberarm-, Ellenbogen-, Unterarm-, Torwarthandschutz, Oberschenkel- und Knieprotektoren, Schienen und Kicker.


DHB: Bei Spielen in der Altersklasse der Jugend muss ein Torwart während der gesamten Spieldauer, außer als Schütze eines 7-m-Balls, Kopf-, Gesichts-, Brust- und Unterleibschutz sowie Torwarthandschutz, -schienen und -kicker tragen.

 

Christian Blasch


Schiedsrichter- und Regelausschuss

Regelwerk


 
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