Neue Vorschriften ab Samstag, den 27.11.2021
Uns erreichten folgende Informationen:
Für den Sport in gedeckten Sportanlagen gilt eine erweiterte 2G-Regelung („2G-Plus“).
Die Regelungen gelten für alle Anwesenden, also auch für Übungsleitende, Betreuende, Sporttreibende oder Zuschauende gleichermaßen.
Morgen kann es noch eine "kleine" Anpassung geben, dazu findet eine weitere Telefonkonferenz zur Klärung statt.
Und hier die Festlegung, welche Tests anerkannt werden:
POC-Test nicht älter als 24 Stunden, PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder ein dokumentierter Selbsttest unter Aufsicht einer weiteren Person (entsprechend des Formulars des Landessportbundes).
Personal (Trainer, Betreuer, Schiedsrichter, die die 2G-Regel nicht erfüllen) muss einen POC- oder PCR-Test vorlegen! Hier gilt der Selbsttest NICHT!
-Ergänzung vom 26.11.2021-
In Abstimmung aller Berliner Sportämter zusammen mit der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, dem Landessportbund und dem Berliner Fußballverband wurde einheitlich für alle Berliner Sportanlagen geregelt, dass
- die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung für alle gedeckten Sportanlagen außerhalb der Sportausübung bestehen bleibt und
- dass die Pflicht zur Vorlage eines zusätzlichen negativen Tests (POC-Test nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) besteht, auch bei bestehendem Impf- oder Genesenenstatus. Die im Rahmen des regelmäßigen Schulbesuchs getesteten unter 18-jährigen benötigen keinen zusätzlichen Test.
- Für das Betreten eines Funktionsgebäudes gilt die erweiterte 2G-Regelung („2G-Plus“). Dies gilt sowohl für den Trainings- als auch für den Wettkampfbetrieb.
Berlin, 25.11.2021
Gudrun Seeliger
-Sportwartin-
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